Am 12. März 2018 trafen sich die Delegierten des ACK Heidenheim zu Ihrer 9. Versammlung. Die Vertreter der verschiedenen Kirchengemeinden treffen sich üblicherweise zweimal im Jahr, um aktuelle Themen miteinander zu besprechen und das gemeinsame weitere Vorgehen abzustimmen. Dabei übernehmen abwechselnd die teilnehmenden Kirchen die Rolle des Gastgebers.
Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e. V. (ACK) ist ein 1948 gegründeter Zusammenschluss christlicher Kirchen in Deutschland zum Zweck der Förderung ökumenischer Zusammenarbeit und der Einheit der Kirchen. Sie bildet den Nationalen Kirchenrat für Deutschland und ist als solcher assoziierte Organisation beim Weltkirchenrat.
Kirchen können Mitglieder-, Gast- oder Beobachterstatus besitzen. Neben der Mitgliedschaft auf Bundesebene gibt es auch regionale und örtliche ACK. Die regionale/örtliche Mitgliedschaft kann sich somit von der Art der Mitgliedschaft auf Bundesebene unterscheiden. So kann etwa eine lokale Gemeinde einer bestimmten Kirche in der örtlichen ACK Mitglied sein, ohne Angehörigkeit der Kirche selbst auf Landes- oder Bundesebene. Auch der umgekehrte Fall ist möglich.
Die in der ACK zusammengeschlossenen Kirchen „bekennen den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland und trachten darum, gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (§ 1 der Satzung). Diese Formulierung entspricht der Basisformel des Weltkirchenrats.
JMa